!!Ganz
jähriger Verkauf von Feuerwerk!!
!!!Aufgrund des bevorstehenden Silvesterverkaufs, findet derzeit kein verkauf stad!!!
Alle Infos zum Silvesterverkauf finden sie HIER.

F1

F2

Glücksbringer

Brandartikel

Zubehör
Kein Versand nur Selbstabholung
Pyrotechnik -Kategorien und Altersgrenzen
Das Pyrotechnikgesetz 2010 gliedert Feuerwerkskörper in unterschiedliche Kategorien:
Kategorie F1 –
Mindestalter 12 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar. Der Einsatz ist auch im geschlossenen Raum, je nach Gebrauchsanweisung, erlaubt. Beispiele: Wunderkerzen, Bengalhölzer, Bodenfeuerwirbel, Handfontänen, Knatterfontänen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Rauch- und Blitzkugeln.
Kategorie F2 –
Mindestalter 16 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar. Beispiele: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Miniraketen, Feuerwerksraketen, Fontänen, Knallfrösche, Römische Lichter, Knallkörper, Sonnen (Feuerräder).
Kategorie F3 –
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung: Diese stellen eine mittlere Gefahr dar. Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Sachkunde -> Pyrotechnikausweis Kat. F3. Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
Kategorie F4 –
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung: Professionelle Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Fachkenntnis -> Pyrotechnikausweis Kat. F4. Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
Kategorien P1 und P2 –
sonstige pyrotechnische Gegenstände – Mindestalter 18 Jahre: P2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung.
Kategorien S1 und S2 –
Pyrotechnische Sätze – Mindestalter S1 16 Jahre, S2 18 Jahre: S2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung.
Kategorien T1 und T2 für Bühne und Theater –
*’Mindestalter 18 Jahre: T2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung.
Irrtümer und Preisfehler vorbehalten.
Abweichung der Brenndauer (+/- 15%) sind fertigungstechnisch bestimmt.