Allgemeine Geschäfts​
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gen (AGB)
Auftrag:
Ein Auftrag wird erst bearbeitet sobald eine gültige Auftragsbestätigung eingelangt ist.
Diese ist mindestens 21Tage vor Auftragsdatum einzubringen.
Sollte ein Auftrag aufgrund von Verschulden des Auftragsgebers nicht durchführbar sein, da die behördliche Genehmigung nicht zustande kommt (zu spätes Überbringen wichtiger Unterschriften, Daten wie Grundstücksgenehmigung u. dgl.), hat der Auftragsgeber 100% der Kosten zu tragen.
Vorauskasse:
Der Auftraggeber hat bis 21 Tage vor Auftragsdatum 60% der Auftragssumme anzuzahlen und die restlichen 40% bis 7 Tage vor Auftragsdatum zu begleichen.
Sollte der Auftragsgeber dem nicht nachkommen, wird der Auftrag als storniert angesehen und es fallen die dementsprechenden Stornogebühren an, siehe Punkt STORNO.
Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen wie Konzerte, Partys, Feste, Feiern usw., hat der Auftraggeber sich kundig zu machen, ob laut Sicherheitskonzept oder dergleichen Pyrotechnik/Gas (wie Propan)/Aerosol u. dgl. erlaubt ist oder nicht.
Sollten Flammenwerfer, Flammenprojektoren, usw. gemietet werden und es dadurch zu einer Beschädigung kommt, so hat der Auftraggeber dafür zu haften und die Kosten der Reparatur zu übernehmen.
Dasselbe gilt auch, wenn die Firma Pyrotec Tirol vor Ort ist und es zu Beschädigungen durch den Veranstalter oder Dritten kommt.
Storno:
Folgende Stornobedingungen gelten:
Von Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor Auftrag sind bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten
(z.B. Kosten für Behörden, Gutachter usw.) zu tragen.
Sollte die Anschaffung von Spezialeffekten/Einzelanfertigungen im Zeitraum von Auftragsbestätigung bis zur Stornierung getätigt worden sein, so sind auch diese in vollem Umfang zu begleichen.
21 Tage vor Auftrag bis 7 Tage vor Auftrag sind 60% des Auftragswertes zu bezahlen.
7 Tage vor Auftrag bis Auftragsdatum sind 100% der Kosten zu tragen.
Rechnungen:
Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum vollständig zu begleichen.
Sollte der Auftraggeber/Käufer das Zahlungsziel überschreiten, werden Verzugszinsen von 10 % zusätzlich in Rechnung gestellt.
Verkauf:
Kauf:
Die Ware bleibt solange Eigentum der Firma Pyrotec Tirol bis diese vollständig bezahlt wurde.
Retouren:
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind keine Retouren zulässig.
Mängel:
Sollte der Käufer Mängel feststellen, sind diese unverzüglich zu deklarieren.
Als unverzüglich wird festgesetzt, bis der Käufer das Firmengelände verlassen hat.